Die neue Jugendordnung ersetzt eine Jugendordnung aus dem Jahr 1994. Eine Änderung wurde nötig, da die alte Jugendordnung schon seit längerem nicht mehr der Mustersatzung der Hessischen Jugendfeuerwehr entsprach. Neu ist, dass der ehemalige Jugendgruppenleiter nun stellvertretender Stadtjugendfeuerwehrwart heißt und damit auch in der Amtsbezeichnung seiner Rolle in der Jugendfeuerwehr gerecht wird. Außerdem wurde die Position der Gruppenleiter/Betreuer in der Jugendordnung verankert. Die neue Jugendordnung kann unter Sonstiges>Downloads eingesehen werden.